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Opt-Out: Nun ist der Bundestag dran

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf der Länder zur Umsetzung des Opt-Out-Mechanismus ans Parlament weitergeleitet. Sie schlägt Änderungen vor. So soll bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen „zu Forschungszwecken“ nicht extra auf Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden.

Bund und Länder waren sich bis zuletzt uneinig, wer für das Opt-Out – also Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen – verantwortlich sein soll. Die Länder sehen Berlin in der Pflicht, für eine einheitliche Regelung zu sorgen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) plädiert hingegen für eine Beteiligung der Länder.

Der Bundesrat verabschiedete schließlich einen eigenen Gesetzentwurf, der dem Bund auftragen würde, Gentechnik-Anbauverbote zu verhängen. Vergangene Woche beschäftigte sich die Regierung damit – und leitete den Entwurf an den Bundestagspräsident weiter. Die im Grundgesetz festgelegte Frist von sechs Wochen hatte sie schon ausgeschöpft. „Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen“, schrieb Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die als Befürworterin der Agro-Gentechnik gilt.

Zwar äußert sich die Regierung in ihrer Stellungnahme zum Entwurf nicht zu der Frage, ob Bund oder Länder – oder beide – die Anbauverbote aussprechen sollen. Doch einige Änderungen schlägt Berlin vor. Beispielsweise soll klar gemacht werden, dass die Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen, auch im Freien, weiter möglich bleibt – ein wichtiges Anliegen der Kanzlerin und auch von Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU). Auf der Website ihres Ministeriums heißt es: „Auch wenn sie umstritten ist: Gentechnik eröffnet viele neue Wege.“ So könnten gentechnisch veränderte Pflanzen Antikörper für die Humanmedizin produzieren.

Zur Frage der Forschung hat zwar der Bundesrat folgende Formulierung vorgeschlagen: Ein Verbot seit nicht möglich „für den Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Organismen zu Forschungszwecken, wenn durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sichergestellt ist, dass keine Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen stattfinden und kein Eintrag von Bestandteilen von gentechnisch veränderten Organismen in die Lebensmittelkette erfolgen kann.“

Das klang in den Ohren der Regierung offenbar schon zu sehr nach „Gängelung“ der Gentechnik-Forscher. Sie schlägt daher vor, den Satzteil zur Sicherheit zu streichen. „Eine zusätzliche Vorgabe von Sicherheitsvorkehrungen, wie sie der Gesetzentwurf des Bundesrates vorsieht, ist nicht geboten“, argumentiert das Kabinett. Schließlich sei das alles schon gesetzlich geregelt.

Ein weiterer Vorschlag der Regierung: sie will den Bereich der Synthetischen Biologie – die von Kritikern teils als „extreme Gentechnik“ bezeichnet wird – nicht ins Gesetz aufnehmen. Die Länder wollen in die Definition, was ein „gentechnisch veränderter Organismus“ denn eigentlich ist, einfügen: „ein gentechnisch veränderter Organismus ist auch ein synthetisch hergestellter Organismus mit neuen Eigenschaften;“. Damit würden auch Pflanzen oder Tiere, deren Erbgut beispielsweise mit im Labor gebastelten DNA-Bausteinen versehen wurde, unter das Gesetz fallen [mehr zur "Synthetischen Biologie" in unserem Dossier, siehe unten].

Doch dem Bund geht das zu weit. „Die Bundesregierung empfiehlt, die vom Bundesrat vorgesehene Aufnahme eines synthetisch hergestellten Organismus mit neuen Eigenschaften in die Legaldefinition des gentechnisch veränderten Organismus abzulehnen“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Denn die GVO-Definition stamme aus dem EU-Recht. „Zudem besteht bisher im internationalen, europäischen und nationalen Kontext kein klar umrissenes fachliches Verständnis von synthetisch hergestellten Organismen.“

Wann genau die Bundestagsabgeordneten nun den Gesetzentwurf zum Opt-Out auf ihrer Tagesordnung finden, ist noch nicht klar. Im Grundgesetz heißt es dazu lediglich: „Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluß zu fassen.“

[dh]

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