Im Rahmen des bundesweiten GVO-Saatgut-Monitorings wurden in einer Charge von konventionellem Maissaatgut Spuren der gentechnisch veränderten Maislinie NK603 gefunden. NK603 ist in der EU als Futtermittel und als Nahrungsmittel zugelassen, darf jedoch nicht angebaut beziehungsweise ausgesät werden. Das ist in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aber bereits geschehen. Die Behörden der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz empfehlen den betroffenen Landwirten, die gesäten Maispflanzen umzubrechen und eine Neuaussaat vorzunehmen. Es soll den Landwirten allerdings auch erlaubt sein, ihren verunreinigten Mais in einer Biogasanlage zu verwerten, wenn sie sich verpflichten, Landwirte benachbarter Maisflächen in einem Umkreis von 300 Metern über die Situation zu informieren. Trotz der sogenannten guten fachlichen Praxis kommt es immer wieder zu Verunreinigungen mit nicht zugelassenen Gentechnik-Sorten. Der BUND Regionalverband südlicher Oberrhein spricht von einer gezielten und perfiden Durchsetzungsstrategie der Genlobby, mit der Akzeptanz von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln erzwungen werden soll.
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