Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

So unterschiedlich handhaben EU und USA Ackergifte

Kritiker des geplanten Freihandelsabkommens TTIP warnen, dass der Schutz vor möglicherweise gefährlichen Chemikalien geschwächt werden könnte. Ein aktueller Fall zeigt, wie unterschiedlich USA und EU mit Herbiziden umgehen. In den USA macht der Agrarkonzern Monsanto gute Geschäfte mit dem Wirkstoff Acetochlor – in der EU darf dieser seit 2013 nicht mehr verwendet werden. Doch Sojabohnen und Baumwollsamen, an denen das Ackergift haften kann, werden als Tierfutter importiert. Monsanto beantragte deshalb höhere Grenzwerte. Aus Sicht der EU gibt es jedoch nicht genug Daten, um Schäden am Erbgut oder Krebs auszuschließen.

In der EU gilt ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01 Milligramm Acetochlor pro Kilogramm Sojabohnen oder Baumwollsamen. Monsanto beantragte schon vor einigen Jahren, die Obergrenze für Importe aus den USA auf 0,6 Milligramm pro Kilogramm zu erhöhen. Das entspräche den Werten der USA.

Seit 2010 vertreibt Monsanto das Spritzmittel „Warrant“ - Wirkstoff Acetochlor – das laut Konzern zu den „Favoriten“ von Soja- und Baumwollfarmern gehört. Im April dieses Jahres genehmigte die Umweltbehörde in Washington den Nachfolger „Warrant Ultra Herbicide“ - eine Mischung der Wirkstoffe Acetochlor und Formesafen. Und das, obwohl die Behörde selbst Acetochlor bereits 1994 als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen eingestuft hatte.

Monsanto empfiehlt den US-Landwirten, die bei Soja und Baumwolle fast ausschließlich gentechnisch veränderte Sorten einsetzen, „Warrant Ultra Herbicide“ zusätzlich zu seinem Standard-Spritzmittel „Roundup“ zu versprühen. „Roundup“ enthält Glyphosat, gegen das die meisten Gentech-Pflanzen resistent sind. Die Internationale Krebsforschungsagentur der UN stufte es dieses Jahr als „wahrscheinlich krebserregend“ ein.

Die Sojabohnen und Baumwollsamen, die US-Agrarkonzerne gerne als Viehfutter nach Europa verschiffen wollen, kommen also mit mehreren Chemikalien in Berührung. Die EU-Regeln für Pestizidrückstände passen der Industrie deshalb nicht ins Konzept. Eine deutliche Anhebung der Grenzwerte wäre in ihrem Sinne. Doch Monsantos Antrag, die Höchstwerte für Acetochlor zu verändern, scheint gescheitert. Die EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) gab nun bekannt, auf Grundlage der verfügbaren Daten könne sie die Befürchtung nicht ausräumen, dass ein Abbauprodukt des Herbizids genotoxisch und krebserregend sein könnte.

Zudem könne man gar nicht alle Übrigbleibsel der Chemikalie in Sojabohnen einwandfrei identifzieren. Deshalb, so die Behörde, sei es ihr nicht möglich, angemessene Rückstandshöchstgehalte für Hülsenfrüchte und Ölsaaten – dazu gehören Soja und Baumwollsamen – vorzuschlagen.

Es ist nur ein Beispiel dafür, wie Umwelt- und Gesundheitsstandards beiderseits des Atlantiks abweichen. Nicht immer sind dabei die EU-Standards strikter als die der USA. Und bei Gentechnik-Organismen und umstrittenen Spritzmitteln wie Glyphosat wird der EFSA häufig vorgeworfen, zu industriefreundlich zu bewerten. Doch der Fall zeigt auch: noch greift in der EU das Vorsorgeprinzip, das bei offenen Fragen auch mal dazu führt, dass Produkte nicht auf den Markt kommen.

TTIP-Kritiker glauben, dass die USA diese eher vorsichtige Herangehensweise per Freihandelsabkommen aushebeln wollen. EU-Politiker beteuern, das werde nicht geschehen. Doch Viele bleiben skeptisch. So sagte ein ehemaliger Beamter, der im Bundeslandwirtschaftsministerium für Gentechnik zuständig gewesen war, gegenüber einem Journalisten: „Wenn uns jetzt Politiker erzählen, wir brauchen keine Angst zu haben; alles bleibt wie es ist. Da würde ich sagen, entweder wissen sie nicht wovon sie reden oder sie erzählen uns bewusst dummes Zeug! Durch TTIP und CETA wird eine Entwicklung stattfinden, die alles, was wir zurzeit an Sicherheitsvorkehrungen im Zulassungsverfahren haben, aushebelt.“ [dh]

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK