Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Amtlich: Tomaten dürfen patentiert werden

Das Europäische Patentamt (EPA) hält am umstrittenen Patent auf die konventionell gezüchtete „Schrumpeltomate“ fest: Am Dienstag bestätigte die Technische Beschwerdekammer das vor über einem Jahrzehnt vom israelischen Landwirtschaftsministerium beantragte Patent EP1211926 mit verändertem Wortlaut. Patentiert wurde eine Tomate aus traditioneller Züchtung, die weniger Wasser enthält und sich daher besser zu Ketchup verarbeiten lässt.

Die Frucht verbleibt „über den Punkt des normalen Reifens hinaus am Stängel“ und aufgrund der natürlichen Dehydratisierung schrumpelt die Haut der Tomate, ohne dass sie verdirbt, ist dem Antrag zu entnehmen. Das Patent umfasst nun jedoch nicht das Züchtungsverfahren.

Das EPA erntet seit Jahren herbe Kritik, da seine Vergabepraxis gegen geltende Patentgesetze verstößt. Artikel 53 (b) des Europäischen Patentübereinkommens verbietet Patente auf Pflanzensorten sowie auf „im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren“, bei denen keine Gentechnik zum Einsatz kam. Doch das EPA erteilt munter weiter Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen.

weiterlesen bei unserer Partnerseite weltagrarbericht.de:

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK