Ausstellung zur Synthetischen Biologie (Foto: Ars Electronica / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0)

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Behörden-Berater sehen in CRISPR keine Gentechnik

Bis Ende März will die EU mitteilen, wie neue Techniken der Erbgutveränderung künftig reguliert werden sollen: Gentechnik oder nicht? Davon hängt ab, ob Produkte, die beispielsweise mittels des medial gehypten CRISPR-Cas9-Verfahrens erzeugt wurden, auf Risiken für Mensch, Tier und Umwelt untersucht werden müssen. Eine Berater-Kommission hält das nicht für nötig.

Die „BfR-Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel“, in der 13 externe Sachverständige das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten, trafen sich im November. Dabei standen auch „neue Genome Editing-Technologien“ wie CRISPR oder die Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese auf der Tagesordnung. Erst gestern wurde das Protokoll veröffentlicht. Daraus geht hervor: die Berater stützen die Einschätzung des BfR und des Bundesamts für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit (BVL), dass die neuen DNA-Techniken nicht zu Gentechnik-Organismen im Sinne des geltenden Rechts führten.

BVL und BfR argumentieren, man müsse schauen, was am Ende des Herstellungsprozesses heraus komme: da bei einigen neuen Techniken mit den derzeitigen Methoden keine molekularen Unterschiede zu konventionellen Pflanzen festgestellt werden können, sollten sie aus Sicht der deutschen Behörden auch nicht als Gentechnik betrachtet werden. „Die anwesenden Kommissionsmitglieder stimmen dieser Einschätzung zu“, heißt es im Protokoll.

Europäisches und deutsches Gentechnik-Recht legen aber fest: ein gentechnisch veränderter Organismus entsteht dann, wenn im Prozess Gentechnik-Methoden zum Einsatz kamen. Juristische Gutachten, darunter eines des Bundesamts für Naturschutz (BfN), bestätigen, dass CRISPR und Co demnach als Gentechnik gelten müssen.

Die EU-Kommission wollte eigentlich bis Ende 2015 mitteilen, was sie von den neuen Techniken hält. Der Termin wurde dann jedoch auf März verschoben. [dh]

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