Grüne und CDU in Baden-Württemberg haben sich gestern auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch zur Gentechnik und zum Unkrautkiller Glyphosat äußern sie sich darin. Lesen Sie hier die wichtigsten Passagen:
*** ANBAUVERBOT: „Wir wollen, dass der Pflanzenanbau in Baden-Württemberg weiterhin gentechnikfrei bleibt. Den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen werden wir untersagen, weil in der kleinräumigen Agrarstruktur Baden-Württembergs eine Koexistenz mit dem konventionellen und ökologischen Landbau sowie mit Imkern nicht gewährleistet ist.“
*** OPT-OUT: „Wir werden uns auch gegenüber dem Bund weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass er ein deutschlandweites, einheitliches Opt-Out-Recht (Recht auf einstweilige Aussetzung gemeinsamer Beschlüsse) beim Anbau von GVO umsetzt.“
*** FÜTTERUNG VON TIEREN: fördern will Grün-Schwarz „die Forschung, Züchtung, Anbauversuche und die Beratung sowie Projekte und Netzwerke für den Anbau eiweißreicher, gentechnikfreier Futterpflanzen. (…) Der Beschluss zur GVO-Freiheit (gentechnisch veränderte Organismen) des Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZ BW) wird bis Ende 2017 umgesetzt. Mit der Eiweißinitiative, den Erfahrungen unserer Landesanstalten und der Beratung begleiten wir die Betriebe dabei, GVO-freie Futtermittel einzusetzen.“
*** FORSCHUNG: Grün-Schwarz will „gemeinsam mit der Wirtschaft die Potenziale und Technikfolgen innovativer biotechnologischer Produktionsverfahren und -prozesse mit Ausnahme der Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen in der breiten Anwendung analysier[en] (…)
*** PATENTE AUF LEBEWESEN: „Pflanzen und Tiere dürfen nicht dem Patentrecht unterworfen werden.“
*** GLYPHOSAT/NEONICS: „Wir setzen uns dafür ein, dass die beschlossene EU-weite Harmonisierung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel beschleunigt und somit ein Beitrag zur Wettbewerbsgleichheit geleistet wird. Dabei müssen zunächst widersprüchliche institutionelle Bewertungen geklärt werden. Dies gilt auch für den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat und die Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide.“
*** VORSORGE: „Das Vorsorgeprinzip bei Verbraucherschutz und Umweltschutz muss gewährleistet sein.“