Das Europäische Patentamt war 2015 weniger mit Patenten für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und -tiere beschäftigt als im Jahr zuvor. Die Zahl veröffentlichter Patente für solche gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist 2015 mit 167 ebenso gesunken wie die Zahl der Patentanmeldungen (254). Das geht aus dem zweiten Biopatentbericht der Bundesregierung hervor, den das Kabinett kürzlich verabschiedete. Nur sieben der Anmeldungen gingen beim deutschen Patent- und Markenamt ein.
Von den 167 erteilten GVO-Patenten betrafen 135 Pflanzen und 32 Tiere. Damit beziehen sich rund 80 Prozent aller angemeldeten und erteilten Patente für Nutzpflanzen darauf, GVO herzustellen oder zu verwenden. Bei den Tieren ist es etwa die Hälfte. Bei den Patentanmeldungen ist zu berücksichtigen, dass sie erst 18 Monate, nachdem sie beim Patentamt eingereicht wurden, veröffentlicht und damit in die Statistik aufgenommen werden können. Insgesamt wurden im Jahr 2015 laut Biopatentbericht 244 landwirtschaftlich relevante Patente erteilt. Das waren 54 mehr als im Jahr 2014.
Nach wie vor werden also auch konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere patentiert. Hier sehen die Berichtsautoren aus den federführenden Ministerien für Landwirtschaft und Justiz politischen Handlungsbedarf. Denn nach dem deutschen Patentgesetz kann es Patentschutz zwar für GVO, nicht aber für konventionelle Züchtungen geben. Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) hatte dagegen Patente auf Pflanzen bestätigt, die durch „im Wesentlichen biologische Verfahren“ gewonnen worden sind. Im Streitfall ging es um Patente auf konventionell gezüchteten Brokkoli sowie eine Tomatensorte, die weniger schnell schrumpelt. Um den breiten Interpretationsspielraum der europäischen Biopatent-Richtlinie einzuschränken, will sich die Bundesregierung nun für eine „klärende Notiz“ zur Richtlinie stark machen. Auf dass das EPA auf konventionelle Züchtungen künftig keine Patente mehr erteilen kann. [vef]