UPDATE +++ Europäische Grünen-Abgeordnete klagen jetzt beim Europäischen Gerichtshof auf Einsicht in die Hersteller-Studien zu Gesundheitsgefahren beim Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Zuvor hatte ein Wissenschaftler deutschen und europäischen Behörden vorgeworfen, bei der Bewertung signifikante Krebsrisiken nicht berücksichtigt zu haben. Wie Deutschland Mitte Juni im zuständigen EU-Ausschuss zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassung abstimmen wird, scheint noch offen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte gestern im Bundestag, sie habe sich noch nicht entschieden. 2016 hatte Deutschland sich enthalten, weil die CDU dafür, die SPD dagegen war, die Zulassung für Glyphosat zu verlängern. EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker hatte das jüngst bei einer Rede in Bonn bereits kritisiert. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten könnten die Verantwortung nicht ständig auf die EU-Kommission abwälzen, die im Fall eines Patts nicht mehr allein entscheiden will.
Bislang hält die EU-Kommission es für unwahrscheinlich, dass Glyphosat beim Menschen Krebs auslösen kann. Nach Medienberichten hat sie die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) jetzt aber aufgefordert, zu den Vorwürfen des Wissenschaftlers Professor Christopher Portier Stellung zu nehmen. Der Biostatistiker hatte moniert, EFSA und ECHA hätten in ihrer Bewertung deutlich steigende Tumorzahlen in bis zu sieben Tierstudien ignoriert. Auch Portier hatte sich per Gericht Zugang zu den Original-Studien der Glyphosat-Hersteller verschafft.
Der ehemalige Direktor des National Institute of Environmental Health Sciences der USA sah auch beim deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wissenschaftliche Fehler. Die Behörde hätte nur in jedem fünften Fall das erhöhte Krebsaufkommen bei Tieren unter Glyphosateinfluss erkannt, also 80 Prozent der Risiken übersehen, so Portier. Das BfR hatte im Auftrag der EU die Glyphosat-Studien der Industrie zuerst ausgewertet. Das BfR wies die Vorwürfe zurück. Portier habe der ECHA und dem BfR seine Berechnungen bereits 2016 vorgetragen. Sie seien in die Risikobewertung eingeflossen. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, hat Portier mit den Berechnungen anhand der eingeklagten Daten jedoch erst im März 2017 begonnen. "Das gesamte Risikobewertungsverfahren gehört neu aufgerollt", fordete der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling.
Auch die Linken-Abgeordnete Kirsten Tackmann fand viel Unklares und Widersprüchliches in den Glyphosat-Studien. So wies sie in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung darauf hin, dass völlig unterschiedliche, sich teils widersprechende Studien in einen Topf geworfen worden seien. „Alle Studien wurden entsprechend ihrer Vertrauenswürdigkeit und Relevanz in der Entscheidung der ECHA berücksichtigt“, antwortete die Bundesregierung. Sie verwies auf die Berichte von BfR, ECHA und EFSA sowie darauf, dass der gemeinsame Ausschuss für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO) sowie die Fachbehörden der USA, Japans, Neuseelands, Australiens und Kanadas keine Anhaltspunkte für eine krebserregende Wirkung von Glyphosat gefunden hätten. Allein die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer) sehe das anders. [vef]