Mehr Gentechnik-Soja für EU-Futtertröge (Foto: CC0)

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Patentamt: keine Patente auf konventionelle Züchtung

Der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA) hat beschlossen, dass konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere künftig nicht mehr patentiert werden sollen. Das teilte das EPA nach einem Treffen der 38 Vertragsstaaten heute in Den Haag mit. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ erneuerte seine Kritik an Schlupflöchern in der Regelung. So könnten für Pflanzen mit zufälligen Mutationen Patente erteilt werden.

Nach ihrem Wortlaut erfassen die europäischen Patentgesetze keine Pflanzen und Tiere, die mit „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ – also ohne Gentechnik - gezüchtet wurden. Gemäß dem Beschluss des EPA sollen in Zukunft Patente verweigert werden, wenn Pflanzen oder Tiere unmittelbar aus einer Kreuzung und Selektion entstehen. Das umstrittene Brokkoli-Patent von 2015 würde es heute also nicht mehr geben.

„Sobald aber genetische Veranlagungen von Pflanzen oder Tieren beansprucht werden, laufen die Verbote ins Leere“, kritisierte das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“. Insbesondere Pflanzen und Tiere, deren Eigenschaften auf zufälligen Mutationen beruhen, wie sie auch auf natürlichem Weg entstehen, würden ausdrücklich als patentierbare Erfindungen definiert. Darunter fällt etwa das Patent auf Braugerste, wogegen das Bündnis Einspruch eingelegt hatte.

„Heute hat das Europäische Patentamt der Agroindustrie zu einem Milliardengeschäft verholfen“, kritisierte die grüne Europaabgeordnete Maria Heubuch. „Künftig können Firmen Patente auf bestimmte genetische Eigenschaften von Tieren und Pflanzen erhalten, auch wenn diese bereits in der Natur vorkommen.“

„Die Zivilgesellschaft hat erreicht, dass die Verbote im Europäischen Patentrecht teilweise verschärft wurden“, resümierte Ruth Tippe von der Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“. Zugleich kritisierte das Bündnis, dass mittelständische Züchter so aus dem Markt gedrängt würden. „Wir werden dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen“, warnte Tippe.

Der vom Verwaltungsrat fast einstimmig angenommene Vorschlag des EPA stärke weiter die Einheitlichkeit des harmonisierten europäischen Patentrechts, brüstet sich dagegen die Behörde in ihrer Presseinformation. Rund 80 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen hat das EPA nach eigenen Angaben in der Vergangenheit erteilt. Sofern dagegen kein Einspruchsverfahren laufe, blieben diese Patente bestehen, sagte ein EPA-Sprecher. 320 Patentanträge zur konventionellen Züchtung wurden seit Dezember zurückgestellt, bis die Vertragsstaaten über das weitere Vorgehen entschieden haben. Diese Fälle würden nun schrittweise wiederaufgenommen und nach Maßgabe der klargestellten Praxis geprüft, so das EPA. Die neuen Regeln für das EPA treten zum 1. Juli in Kraft. Die Europäische Kommission hatte im November 2016 klargestellt, dass konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere nicht patentiert werden dürfen. [vef]

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