In Frankreich haben Bauern und Saatguthersteller im Kampf gegen das vorläufige Verbot für den Anbau von Genmais einen Rückschlag erlitten. Der Staatsrat als höchstes Verwaltungsgericht wies am Mittwoch einen Teil ihrer Beschwerde gegen die Aussetzung des Genanbaus zurück. Es gebe keine Hinweise auf eine rechtliche Anfechtbarkeit der dazu im Februar in Kraft gesetzten Regierungsverordnungen, hieß es. Allerdings muss der Staatsrat jetzt noch über die wissenschaftliche Begründung befinden, mit der die Regierung das vorläufige Verbot für die bisher einzige in Frankreich zugelassene Genmais-Sorte MON810 gerechtfertigt hatte.
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