Es geht weiter mit der Zulassung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in Deutschland. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat zwar gestern das Anbau-Verbot des MON 810 bestätigt, Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen sind aber nach wie vor erlaubt. Am Montag hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Versuch mit Gentechnik-Gerste erlaubt. Die Gerste ist mit einer Pilzresistenz ausgestattet. Der NABU kritisiert den Anbauversuch, der in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden soll: "In Deutschland gibt es wildlebende Verwandte der Nutzgetreidesorten. Es ist sinnvoller, daraus widerstandsfähige Sorten mit konventionellen Züchtungsmethoden zu züchten", so Gentechnik-Expertin Steffi Ober.
Im Standortregister des BVL können Bürgerinnen und Bürger nachsehen, an welchen Standorten im Bundesgebiet Freisetzungen geplant sind.