Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Freilandversuch mit Gentechnik-Gerste genehmigt

Es geht weiter mit der Zulassung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in Deutschland. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat zwar gestern das Anbau-Verbot des MON 810 bestätigt, Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen sind aber nach wie vor erlaubt. Am Montag hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Versuch mit Gentechnik-Gerste erlaubt. Die Gerste ist mit einer Pilzresistenz ausgestattet. Der NABU kritisiert den Anbauversuch, der in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden soll: "In Deutschland gibt es wildlebende Verwandte der Nutzgetreidesorten. Es ist sinnvoller, daraus widerstandsfähige Sorten mit konventionellen Züchtungsmethoden zu züchten", so Gentechnik-Expertin Steffi Ober.

Im Standortregister des BVL können Bürgerinnen und Bürger nachsehen, an welchen Standorten im Bundesgebiet Freisetzungen geplant sind.

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK