Über Gentechnik in der Nachbarschaft freut sich kein Imker. Denn er kann nicht verhindern, dass seine Bienen auch gentechnisch veränderte Pflanzen anfliegen und dadurch Gentechnik-Pollen in sein Honig gelangt. Ist sein Honig verunreinigt, ist er nicht mehr verkehrsfähig und damit unverkäuflich. So jedenfalls steht es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg. In einem Rechtsstreit fordern Imker die bayerischen Behörden deshalb auf, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in ihren Honig verhindert wird. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Entscheidung vorzulegen. Denn offensichtlich sind einige rechtliche Fragen, die Imker betreffen, völlig unklar. Beispielsweise, ob es sich bei Pollen um ein vermehrungsfähigen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) handelt. Die Zulassung des MON 810 gilt nämlich nicht für Lebensmittel, die GVO enthalten. Auch ob bei Verunreinigungen von Honig mit gentechnisch verändertem Material die selbe strenge Nulltoleranz gilt wie bei anderen Lebensmitteln, ist unklar. Deutsche Behörden haben den Problemen der Imker bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Nun werden diese Fragen auf höchstrichterlicher Ebene geklärt. "Der Rechtsstreit und das Verfahren vor dem EuGH haben große Bedeutung für alle Bereiche der Lebensmittelwirtschaft, die von ungewollten Einträgen von gentechnisch verändertem Material betroffen sein können. Unter anderem geht es um die Frage, ob der Grundsatz der Nulltoleranz für GVO, die in Europa nicht oder nicht für Lebensmittel zugelassen sind, weiter gilt", so der Rechtsanwalt des Imkerbündnisses Dr. Achim Willand.
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