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Gentechnik-Klage gegen Deutschland bei UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht

Das internationale Netzwerk „Aktion GEN-Klage“ wirft der Bundesrepublik Deutschland Verletzungen der Menschenrechte in der Landwirtschaft durch den Einsatz von Agro-Gentechnik vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen vor. In einem Parallelbericht erläutert das Netzwerk, warum auch in Deutschland durch die Agro-Gentechnik das Recht auf Selbstbestimmung, auf Nahrung und auf Gesundheit sowie die Freiheit von Wissenschaft und Forschung gefährdet sind. In den letzten Jahren erfolgten Klagen gegen Österreich, Kanada, Indien, Brasilien und Kolumbien. Die indische Regierung wurde durch den UN-Menschenrechtsausschuss aufgefordert, den Zugang zu altem wieder verwendbarem Saatgut für Bauern zu schützen und die Abhängigkeit von Konzernen zu beseitigen. Brasilien wurde ermahnt, die Abholzung der Urwälder zugunsten des Anbaus von Gentechnik-Soja zu stoppen und die Lebensgrundlage der indigenen Völker und Kleinbauern zu erhalten. Der Ausschuss wird in den laufenden drei Wochen die von der Bundesregierung und dem Netzwerk eingereichten Berichte diskutieren und am 20. Mai der deutschen Regierung seine Empfehlungen bekannt geben.

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