Der UN-Menschenrechtsausschuss hat anerkannt, dass durch gentechnisch veränderte Pflanzen Gesundheitsgefahren für Menschen ausgehen können. Die Bundesrepublik Deutschland ist nun aufgefordert, dem UN-Ausschuss zu berichten, welche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher eingeleitet wurden. Das Netzwerk „Aktion GEN-Klage“ hat der Bundesrepublik Deutschland eine Verletzung der Menschenrechte durch den Einsatz von Agro-Gentechnik vorgeworfen. Das Recht auf Gesundheit, Nahrung und Selbstbestimmung sei durch gentechnisch veränderte Pflanzen eingeschränkt. Die Initiative hatte auch gegen fünf andere Staaten Klage wegen Menschenrechtsverletzungen durch die Anwendung der Agro-Gentechnik eingereicht. Der Ausschuss hat bereits Regierungen aufgefordert, Menschen vor Abhängigkeit von Konzernen sowie die kleinbäuerliche Landwirtschaft zu schützen, die durch Abholzung der Urwälder für den Anbau von Gentechnik-Soja bedroht ist. Christiane Lüst vom Netzwerk betont, dass erstmalig eine Regierung aufgefordert wurde, Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit zu ergreifen. Die Bundesregierung hat nun fünf Jahre Zeit dafür.
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