Morgen entscheidet das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob mit Gentechnik verunreinigtes Saatgut in Deutschland angebaut werden darf oder nicht. 2007 hatten Behörden in mehreren Bundesländern angeordnet, Pflanzen umzubrechen, weil das Raps-Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt war, die in der EU nicht zum Anbau zugelassen sind. Da die Vernichtung der Pflanzen für die Bauern aufwendig und kostspielig ist, klagten sie gegen die Anordnung. Die meisten Klagen wurden zurückgewiesen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof gab einem Kläger jedoch recht. Der Umbruch sei rechtswidrig, so das Urteil, weil die Aussaat der GVO nicht beabsichtigt war. Außerdem, so argumentierten die hessischen Richter, seien die finanziellen und sonstigen Folgen der Anwendung für den landwirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichend berücksichtigt worden. "Diese Kosten stehen aber in keinem Verhältnis dazu, was Rückrufaktionen ganzer Lebensmittelchargen kosten", so Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Umwelt-, Bauern- und Imkerverbände betonen die gravierenden Folgen für die gentechnikfreie Landwirtschaft für den Fall, dass morgen das höchste deutsche Verwaltungsgericht den klagenden Landwirt bestätigt. Saatgutfirmen hätten dann eine Erlaubnis zur Verunreinigung und müssten für die Folgen keine Verantwortung übernehmen. So müssten Imker beispielsweise ihre gesamte Frühjahrsernte vernichten, wenn der Honig Pollen von nicht als Lebensmittel zugelassenen Raps-Pflanzen enthält.
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