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Gentechnik als „natürlicher Bestandteil“ von Honig?

Ein Bündnis verschiedener Imkerverbände wehrt sich gegen einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Lebensmittelvorschriften zu Honig. Dieser sieht vor, den Pollen in Honig künftig als „natürlichen Bestandteil“ zu betrachten und nicht mehr wie bisher als Zutat. Die Imker glauben, dass die Kommission damit ein anderslautendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes „aushebeln" und so die Vermarktung von Honig mit gentechnisch verändertem Pollen ermöglichen will.

Die Richter des EuGH hatten 2011 entschieden, dass Pollen als Zutat zu klassifizieren sei, da er sich auch wegen des Schleuderns, das heißt durch die Aktivität des Imkers, im Honig befinde. Und sie stellten klar, dass Honig nicht ohne Genehmigung verkauft werden darf, wenn er Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Für die Imker war diese Entscheidung ein wichtiger Sieg in ihrem Engagement für gentechnikfreien Honig.

Mit der von der Kommission beabsichtigen Änderung der Honig-Richtlinie, so fürchten die Imker, würde dem EuGH-Urteil nun nachträglich „die Grundlage entzogen.“ Damit wäre dann auch gentechnisch verunreinigter Honig verkäuflich. Thomas Radetzki, der Sprecher des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, kritisierte daher den Vorstoß der Kommission: „Man tut uns mit der geplanten Änderung definitiv keinen Gefallen. Denn es waren ja gerade wir Imker, die im Interesse der Transparenz und Wahlfreiheit für unsere Kunden das Honig-Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten haben. Hier soll offenbar eine Richtlinie geändert werden, weil sie den Interessen der Gentechniklobby widerspricht.“ Und der Präsident des Deutschen Imkerbundes, Peter Maske, ergänzte: „Der Vorschlag der Kommission löst keines unserer Probleme mit dem Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel.“

Die Kommission hatte bei der Ankündigung ihres Änderungsvorhabens zwar erklärt, sie wolle damit nicht am Urteil des EuGH rütteln. Doch die Imker nehmen ihr dies nicht ab. Sie glauben vielmehr, dass auf diese Weise möglichen Schadensersatzansprüchen der Imker und Schutzmaßnahmen für Bienen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Sonst könnten hohe Kosten auf Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, zukommen. Und tatsächlich will der Imker Karl Heinz Bablok zurzeit vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof Schutzabstände von zehn Kilometern zwischen seinen Bienenständen und Gentechnik-Feldern durchsetzen. Dabei beruft er sich auf eben jenes Urteil der Europa-Richter, das die Kommission nun, laut dem Imkerbündnis, mit ihrem aktuellen Vorhaben unterlaufen möchte.

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