Ein Prozess gegen drei Anti-Gentechnik-Aktivisten muss neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Naumburg gab einem entsprechenden Antrag der Verteidigung statt. Die Aktivisten waren 2011 zu Geldstrafen verurteilt worden, nachdem sie ein Gentechnik-Versuchsfeld in Sachsen-Anhalt zerstört hatten. Die Richter hatten dabei jedoch die Einwände der Angeklagten - das Experiment mit gentechnisch veränderten Pflanzen sei rechtswidrig und vernachlässige Sicherheitsvorkehrungen – nicht ausreichend geprüft, so das nun gesprochene, höhere Urteil.
So seien die Argumente, mit denen das Landgericht Magdeburg die drei Feldbefreier ursprünglich verurteilte, „nicht frei von Rechtsfehlern.“ Die Revisionsrichter rügen nun diese Versäumnisse: „Angesichts der Tatsache, dass die Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung zahlreiche, in den Revisionsbegründungen formgerecht vorgetragene Beweisanträge gestellt haben, wonach der Genehmigungsbescheid grob rechtswidrig (...) waren Feststellungen erforderlich, die dem Senat eine eigenständige Prüfung ermöglichten.“ Darauf seien die Landesrichter jedoch nicht weiter eingegangen.
Auch die Rechtfertigung der Angeklagten, bei dem Versuch seien Maßnahmen zum Schutz der Umgebung vor Gentechnik-Verunreinigungen unterblieben, hatten die Magdeburger Richter nicht akzeptiert. Diese Entscheidung verwarfen die Oberlandesrichter nun ebenfalls. Der Aktivist Jörg Bergstedt, der im Prozess als Strafverteidiger auftrat, hält den Beschluss für wegweisend. „Mit diesen Formulierungen setzt das Oberlandesgericht Maßstäbe in der Bewertung von direkten Aktionen gegen Gefahren insgesamt, d.h. wir haben ein auf hoher Ebene geschaffenes Recht, welches nicht nur für Genmanipulationen, sondern z.B. auch für Atomkraft, Kohleverfeuerung und andere gesellschaftliche Streitfelder gelten dürfte“, so Bergstedt in einer Pressemitteilung. [dh]