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Freihandel: Die scheidende Regierung und der Verbraucherschutz

Kurz vor der Bundestagswahl äußerte sich die Bundesregierung noch einmal zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen Europäischer Union und USA. Das Wirtschaftsministerium von Philipp Rösler (FDP) schrieb, auch bei der Gentechnik solle „der Spielraum der EU, wissenschaftlich begründete Maßnahmen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips zu treffen“, erhalten bleiben. Besorgte Verbraucherschützer dürfte das kaum beschwichtigen. In einer Woche steht der nächste Verhandlungstermin von EU- und US-Diplomaten an.

Durch das Abkommen sollen Handels- und Investitionshemmnisse beiderseits des Atlantiks abgebaut werden. Während es aus deutscher Sicht vor allem um Maschinen und Autos geht, steht für Washington die Landwirtschaft ganz oben auf der Prioritätenliste. Die US-Regierung drängt auf schnellere und unkompliziertere Zulassungen von gentechnisch veränderten Organismen und mit Chemikalien behandeltem Hühnerfleisch. Verbraucherschutzorganisationen in der EU sind alarmiert. Sie sehen die mühsam errungenen Rechte der europäischen Bürger in Bedrängnis. Bisherige Entwarnungen seitens der EU-Kommission oder auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel reichten ihnen nicht aus.

In der Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken wiederholte Röslers Wirtschaftsministerium Mitte September, der Verbraucherschutz solle nicht geschwächt werden. Gleichzeitig strebe man aber „einen möglichst umfassenden Abbau der Zölle, auch im Bereich der behandelten Lebensmittel und agrarischen Produkte“ an. Auf die Frage nach dem Vorsorgeprinzip im Gentechnik-Bereich folgte ein eher schwaches Bekenntnis: „Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Spielraum der EU, wissenschaftlich begründete Maßnahmen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips zu treffen, erhalten bleibt.“ [dh]

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