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Gentechnik im Honig: Gericht weist Imker ab

Imker müssen vorerst nicht besser vor Verunreinigungen ihres Honigs durch den Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen geschützt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies heute Abend einen entsprechenden Antrag ab. Die Imker zeigten sich von der Entscheidung enttäuscht.

Konkret ging es um einen Imker aus Bayern, dessen Honig durch einen Gentechnik-Versuchsanbau des Freistaats verunreinigt worden war. Weil er den Honig mit Pollen des Monsanto-Maises MON810 nicht mehr verkaufen durfte, verklagte Karl-Heinz Bablok das Bundesland Bayern. Er forderte bessere Schutzmaßnahmen, vor allem durch größere Mindestabstände zwischen Bienenstand und Gentechnik-Feldern. Zwei bayerische Gerichte lehnten das ab, Bablok legte mit Kollegen Revision ein.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun gegen den Revisionsantrag der Imker. Damit bleiben die Urteile der bayerischen Richter bestehen, wonach größere Schutzabstände oder andere Maßnahmen „nicht verhältnismäßig“ seien. Außerdem begründete das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung damit, es sei „zu erwarten, dass der Mais in Deutschland erst dann wieder in Verkehr gebracht wird, wenn sich die Zulassung als Lebensmittel auch auf den Pollen erstreckt.“ Damit sei kein „Feststellungsinteresse“ mehr gegeben.

Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik, das die klagenden Imker unterstützt zeigte sich ob dieser Entscheidung „sehr betroffen“. Man werde nun mit den Anwälten das weitere Vorgehen beraten.

Gentechnisch verunreinigter Honig ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2011 nicht verkehrsfähig, weil der Pollen der transgenen Pflanzen, in diesem Fall Mais, nicht als Lebensmittel zugelassen ist. Imkerverbände, Verbraucher- und Umweltschützer fordern deshalb, die Imker und ihre Bienen zu schützen. So sollen Landwirte, die gentechnisch veränderten Mais anbauen wollen, mehrere Kilometer Abstand zu Bienenständen halten müssen. [dh]

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