Honig, der mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen verunreinigt ist, muss wohl nicht gekennzeichnet werden. Das EU-Parlament stimmte heute für den Vorschlag der Europäischen Kommission, Pollen einfach anders zu definieren. Ein anderslautender Beschluss des Umweltausschusses hatte keinen Erfolg.
Vor drei Jahren urteilte ein EU-Gericht, gentechnisch verunreinigter Honig dürfe nicht ohne Kennzeichnung verkauft werden. Es argumentierte, der Pollen sei eine Zutat. Wenn Zutaten in Lebensmitteln von Gentechnik-Pflanzen stammen, muss das auf der Verpackung angegeben werden. Nach dem Urteil strebte die EU-Kommission eine Änderung der Definition an, Pollen sollte als natürlicher Bestandteil gelten – wodurch die Kennzeichnungspflicht auch für Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen wegfallen würde, so Kritiker.
Zunächst sah es danach aus, als würden die Parlamentarier die Kommission in die Schranken weisen. Im November hatte der Umweltausschuss dafür plädiert, bei der alten Definition und damit bei der Kennzeichnungspflicht zu bleiben. Nun stimmten jedoch 430 Abgeordnete für den Vorschlag der britischen Konservativen Julie Girling, den Pollen doch im Sinne der Kommission zu verstehen. 224 Abgeordnete waren dagegen, 19 enthielten sich.
Die Grünen im EU-Parlament bezeichneten diese Entscheidung als „Schlag ins Gesicht der europäischen Verbraucher und Imker“. Da immer mehr Honig aus Ländern importiert werde, in denen gentechnisch veränderter Mais oder Raps wachsen, sei eine Kennzeichnung von transgenem Pollen wichtig gewesen. Leider habe sich die Mehrheit der Abgeordneten von einer „intensiven Lobby-Kampagne, angeführt von den Honigimporteuren“ überzeugen lassen, so der belgische Grüne Bart Staes. Sein deutscher Parteikollege Martin Häusling sprach von einem „Armutszeugnis für die Mehrheit der konservativen und sozialdemokratischen Volksvertreter.“ Den Imkern wurde aus Sicht der Grünen ein Bärendienst erwiesen: „Die Europäische Imkervereinigung sprach sich klar gegen den Kommissionvorschlag aus, denn nun liegt die Beweislast bei den Imkern, die gentechnikfrei produzieren wollen.“
+++UPDATE März 2014+++ Das Parlament hat im Januar gegen die Beschlussfassung des Umweltausschusses ENVI gestimmt, aber noch nicht endgültig für den Vorschlag der Kommission, die Honig-Richtline zu ändern, sondern hat einige Änderungen beschlossen. Da die Kommission damit nicht einverstanden war, überwies das Plenum den Vorgang an ENVI zurück. Die Berichterstatterin des Ausschusses verhandelte mit dem EU-Ministerrat, über das Ergebnis stimmt der Ausschuss am 19.03. ab. Nimmt ENVI die Vorlage an, wird das Plenum wohl im April die Änderung der Honig-Richtlinie beschließen.