Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Französisches Anbauverbot von MON810 gilt weiter

Das im April beschlossene Anbauverbot der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 gilt weiterhin. Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs lehnte Einwände dagegen heute ab, wie die Nachrichtenagentur afp berichtet.

Das Gericht argumentierte, der Landwirtschaft entstehe durch das Verbot „kein schwerer und sofortiger wirtschaftlicher Schaden“. Frühere MON810-Verbote in Frankreich waren von den Richtern gekippt worden.

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK