Das im April beschlossene Anbauverbot der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 gilt weiterhin. Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs lehnte Einwände dagegen heute ab, wie die Nachrichtenagentur afp berichtet.
Das Gericht argumentierte, der Landwirtschaft entstehe durch das Verbot „kein schwerer und sofortiger wirtschaftlicher Schaden“. Frühere MON810-Verbote in Frankreich waren von den Richtern gekippt worden.