Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Heute Vorabstimmung über Opt-Out bei Gentechnik-Anbau

In Brüssel stehen heute erneut die nationalen Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen auf der Tagesordnung. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten beraten über einen aktuellen Entwurf der Ratspräsidentschaft: dieser sieht immer noch vor, dass die Konzerne vor einem Verbot konsultiert werden müssen. Bestätigung für diejenigen, die im Opt-Out ein „Täuschungsmanöver“ sehen? Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte sich am Donnerstag im Bundestag kritisch gegenüber Verhandlungen mit Gentech-Unternehmen geäußert.

Der jüngste Entwurf stammt vom vergangenen Freitag – einen Tag zuvor hatte Schmidt im Bundestag gefordert: „dass sich der Koch und der Kellner unterscheiden, muss darin aufgenommen werden.“ Also: „dass nicht der Staat, der von der Opt-out-Regelung Gebrauch machen will, mit dem Unternehmen, das einen Antrag stellen will, etwa Verhandlungen führen muss. Das geht so nicht.“

Doch die Forderung des Ministers verhallte bei der griechischen Ratspräsidentschaft offenbar folgenlos. Denn für ein nationales Anbauverbot soll weiterhin Bedingung bleiben, dass zunächst der Antragssteller – im Regelfall also ein internationaler Agrarkonzern wie Monsanto, Bayer oder BASF – gefragt werden muss, ob er bereit wäre, den Antrag auf Zulassung seiner Gentech-Pflanze geografisch einzuschränken. Zwar soll die EU-Kommission als Mittlerin zwischengeschaltet werden, aber im Kern ändert sich dadurch nichts.

Erklärt sich der Antragssteller zu einer Änderung bereit, wird das jeweilige Territorium – beispielsweise ein deutsches Bundesland oder die ganze Bundesrepublik – von der Zulassung ausgenommen. Die jeweilige Gentechnik-Pflanze dürfte dann dort nicht angebaut werden, ohne dass überhaupt ein Verbot verhängt werden müsste. Die Befürchtung der Opt-Out-Kritiker: im Gegenzug für die Bereitschaft der Konzerne, ihren Antrag zu beschneiden, könnten die EU-Staaten den vielen in der Warteschleife hängenden Gentech-Pflanzen grünes Licht geben. Es käme zu einer „Zulassungsflut“, so die Grünen.

Nur wenn die Konzerne Einschränkungen ablehnen, könnte eine nationale Regierung überhaupt ein Anbauverbot erlassen. Doch auch dann blieben rechtliche Unsicherheiten. Hätten die Verbote überhaupt Bestand, wenn es Klagen gibt oder sich die Welthandelsorganisation einschaltet? Zwar gab es im neuesten Entwurf der Präsidentschaft Änderungen: auch die öffentliche Ordnung [public policy] kann nun als Begründung für ein Verbot herangezogen werden - allerdings nur in Kombination mit anderen Faktoren. Außerdem wurden die agrarpolitischen Ziele als eigener Punkt verankert.

Bereits zuvor waren Stadt- und Landschaftsplanung oder Landnutzung, sozioökonomische Auswirkungen oder die Vermeidung von Gentechnik in bestimmten Produkten als Argument für ein Verbot aufgeführt, ebenso wie Ziele der Umweltpolitik – letztere allerdings nur, wenn es dabei nicht um Risiken von gentechnisch veränderten Organismen für Gesundheit oder Natur geht, die bereits von der umstrittenen Lebensmittelbehörde EFSA für vernachlässigbar erklärt worden sind.

Das alles reicht jedoch nicht, meint die Opposition. „Der 'neue' Vorschlag ist und bleibt ein Täuschungsmanöver, das zu mehr statt weniger Gentechnik in Europa führen wird“, sagte der Grünen-Politiker Harald Ebner. Staaten würden zu „Bittstellern“ gegenüber Konzernen wie Monsanto gemacht. Wenn die Bundesregierung das nicht wolle – und Minister Schmidt zu seiner Forderung nach der Unterscheidung von „Koch und Kellner“ stehe – müsse Schwarz-Rot gegen den jetzigen Vorschlag zum Opt-Out stimmen. [dh]

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK