Dossier

Saatgut

Saatgut bildet die Basis für unsere Landwirtschaft und für unsere Nahrung und ist somit Grundlage unserer Existenz. Der Zugang zu Saatgut ist daher von immenser Bedeutung. Wie zahlreiche Studien dokumentieren, erfährt der Saatgutmarkt in den letzten Jahren eine rasant zunehmende Konzentration. Zahlreiche Beobachter sehen dies mit Sorge, die Evangelische Kirche beispielsweise spricht von einer „Monopolisierung der Nahrungsgrundlage“.

Saatgut – Begehrte Ressource

Schon heute besitzen gerade mal 10 Saatgutkonzerne 73% des weltweiten Saatgutmarktes, im Bereich der gentechnisch veränderten Pflanzen sind es sogar 90%. Der Kampf um die Anteile ist nicht nur machtpolitisch interessant, er ist auch wirtschaftlich nachvollziehbar, denn mit einem Umsatz von rund 20 Milliarden Euro ist Saatgut ein riesiges Geschäft.

In Industriestaaten ist die Konzentration weit fortgeschritten. So dominieren allein fünf Unternehmen 95 Prozent des Gemüse-Saatgutmarkts in der EU, wie eine von den Grünen in Auftrag gegebene Studie 2014 zeigte. Für die Landwirte bedeutet das steigende Kosten: zwischen 2000 und 2008 seien die Preise für Saatgut und Jungpflanzen um 30 Prozent gestiegen, erklärten die Autoren unter Verweis auf offizielle Eurostat-Zahlen.

Top 10: Saatgutkonzerne

 

Patente und der derzeit geltende Sortenschutz spitzen das Problem der Machtkonzentration weiter zu. In Europa wurden durch das Europäische Patentamt (EPA) schon viele Hundert Patente auf Pflanzen erteilt - auch auf Pflanzen, die nicht gentechnisch verändert sind und deren Patentierung juristisch umstritten ist. Nur eingetragene Saatgutsorten dürfen zum kommerziellen Anbau verwendet werden. Die Saatgutzüchtung wandert daher immer mehr von den Händen der Landwirte in die Labore von Konzernen. Die Landwirte geraten dadurch in die Abhängigkeit. Die geplante Änderung des Saatgutgesetzes würde die Dominanz der Saatgut-Industrie noch weiter verstärken.

Die Grünen/ EFA (2014): Studie - Konzentration der Marktmacht auf dem europäischen Saatgutmark
Bio Plus AG/Erklärung von Bern (2012): Strukturen und Entwicklungen des Schweizer und internationalen Marktes für Saatgut am Beispiel ausgewählter Gemüsesorten (pdf)
ETC Group (2011): Who will control the green economy? (pdf)

Vom Kulturgut zum Cash Crop

Saatgut ist das Erbe von Millionen Jahren Evolution und das Ergebnis tausender Jahre an landwirtschaftlicher Züchtung. Es ist somit ein Kulturgut. Vielfalt, Fruchtbarkeit und regionale Anpassung, vor allem aber der freie Zugang zu Saatgut können helfen, auch angesichts riesiger Herausforderungen wie dem Klimawandel, Bodenerosion, Peak Oil und Flächenkonkurrenz die Ernährung des Planeten zu sichern. Nationale sowie internationale Forschungeinrichtungen sind bemüht diesen Reichtum in Saatgutbanken zu erhalten. In Spitzbergen (Norwegen) wird seit einigen Jahren für ein weltweites Saatgut-Archiv von Lebensmittelpflanzen in Form von Sicherheitskopien aller nationaler Saatgutbanken gearbeitet. Die heutige Gesetzgebung trägt jedoch kaum dazu bei, dieses wichtige Kulturgut zu schützen, vielmehr beschleunigt sie den Schwund der Sortenvielfalt.

Zulassungsvoraussetzung für eine Sorte

- DUS:

  • D=Distinctness : eine Sorte muss von allen anderen Sorten in mindestens einem Merkmal unterscheidbar sein und mit einer eindeutigen Bezeichnung versehen werden

  • U=Uniformity: alle Pflanzen einer Sorte auf dem Acker müssen eine hohe Uniformität (auch Homogenität) aufweisen
  • S=Stability: die Sorte muss auch noch nach mehreren Generationen die gleichen Eigenschaften (auch die Uniformität) aufweisen.

     

- VCU-Test („landeskultureller Wert“):

Die Gesamtheit der wertbestimmenden Eigenschaften einer Sorte müssen gegenüber den in der Sortenliste eingetragenen Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau oder für die Verwertung des Ernteguts oder der aus dem Erntegut gewonnenen Erzeugnisse erwarten lassen.

Die Wertprüfung erfolgt bundesweit jährlich an 14 Orten über 2 bis 3 Jahre hinweg.

Viele Sorten halten der obligatorischen Saatgutprüfung (siehe oben) nicht stand, Saatgutkonzerne konzentrieren sich auf wenige und für sie wirtschaftlich interessante Zuchtziele, das Nachbauen, Tauschen und Weiterentwickeln wird durch die Kommerzialisierung des Saatgutmarktes immer weiter verdrängt. Geistige Eigentumsrechte wie Patente und Sortenschutztitel erschweren oder verhindern gar den freien Handel. Wurde noch vor einigen Jahrzehnten auch hier in Deutschland ein Teil der Ernte für die Wiederaussaat zurückgehalten, müssen Landwirte dafür nun eine Gebühr bezahlen ("Ein Landwirt, der von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch macht, ist dem Inhaber des Sortenschutzes zur Zahlung eines angemessenen Entgelts verpflichtet", Sortenschutzgesetz)

In vielen Teilen der Erde, insbesondere unter Kleinbauern in Entwicklungsländern, ist das Selbst-Züchten und Tauschen von Saatgut auch heute noch gängige Praxis – jedoch wird auch dort die Saatgutgesetzgebung verschärft, Regierungen zur Unterzeichnung internationaler Patentschutzabkommen gedrängt. Derzeit werden weltweit etwa 7.000 Pflanzensorten angebaut - 95 Prozent der erzeugten Nahrungsenergie werden aber von nur 30 Arten abgedeckt. Und auch unter diesen dominieren „Cash Crops“ wie Mais, Weizen und Soja. Hier versuchen die Konzerne, mit Hybridsorten oder Gentechnik traditionelles Saatgut zu verdrängen.

Erklärung von Bern (2014): Saatgut - Bedrohte Vielfalt im Spannungsfeld der Interessen

Gentechnisch verändertes Saatgut spitzt Problem zu

Mit der Einführung gentechnisch veränderter Pflanzen, die als technische Erfindung gelten, wurde dem Patent als neue Form des geistigen Eigentumsrechts in der Pflanzenzüchtung die Tür geöffnet. Dabei wird dem Patentinhaber das alleinige Recht eingeräumt, über die kommerzielle Nutzung der patentrechtlichen Erfindung zu bestimmen. Es schützt die wirtschaftlichen Interessen des Patentinhabers. In der Regel läuft der Patentschutz nach 20 Jahren ab. Ob der Patentschutz das geeignete Instrument ist, um Innovation in der Züchtung zu fördern, ist umstritten. In der Kritik steht das Patent auf Lebewesen im Allgemeinen, da eine gesetzlich vorgeschriebene exakte Beschreibung des biologischen Materials nicht möglich ist. Strittig sind auch Patentdauer und -umfang.

Evangelische Kirche Deutschland (2012): Studie zu Biopatenten und Ernährungssicherung 

Informationsdienst Gentechnik: Dossier zu Patente auf Pflanzen und Tiere

„Nulltoleranz“ für Gentechnik-Kontamination

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der EU nicht in Saatgut und Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie nicht explizit zugelassen sind (trifft z.B. auf manche gentechnische Soja- oder Maispflanzen zu, die in Nord- und Südamerika angebaut werden dürfen und mit den Exporten nach Europa gelangen). "Null" heißt: auch geringe Spuren führen dazu, dass die Ware abgewiesen oder vernichtet wird.

Lobbyisten der Agrarindustrie fordern eine Auflockerung, angeblich drohten sonst „Versorgungsengpässe“. Bei Futtermitteln wurde die Nulltoleranz daher bereits abgeschafft. Gentechnik-kritische Umwelt-, Verbraucher- und Landwirtschaftsverbände wehren sich gegen eine Aufweichung bei Saatgut und Lebensmitteln. So könnte die Einführung eines Schwellenwerts von 0,1% bei Saatgut zur Folge haben, dass etwa 100 nicht-genehmigte Gentechnik-Pflanzen pro Hektar in einem Maisfeld wachsen, warnt Greenpeace.

Dass Nulltoleranz möglich und verhältnismäßig ist, zeigen die jährlichen Kontrollen, die die Behörden der Bundesländer durchführen. So war Raps-Saatgut zwischen 2013 und 2016 zu 0% mit Gentechnik belastet, bei Mais waren es 1,4-1,6% (Saatgut-Kontrollen von 2013, 2014, 2015)

Nach oben

Aktuelle Diskussion – Änderung des EU-Saatgutrecht:

Seit Mitte 2013 strebt die Europäische Kommission eine Neuregelung des Saatgutrechts an. Die derzeit 12 geltenden EU-Richtlinien und 27 nationalen Gesetze sollen künftig in einer Verordnung zusammengefasst werden. Der Kommissions-Entwurf erntete jedoch heftige Kritik, denn der freie Tausch von Saatgut würde weiter eingeschränkt, Industrie-Sorten hätten Vorteile bei der Zulassung. Das Europäische Parlament lehnte, auch aufgrund von heftigen Protesten von Bürgern und NGOs, den Vorschlag im Mai 2014 ab. Der Ball liegt nun wieder bei der EU-Kommission.

Stolpersteine der Gesetzgebung

Das Ausbringen von Saatgut wird auf EU-Ebene über das Saatgutrecht geregelt, welches reformiert werden soll. In Deutschland gilt das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) und die Erhaltungssortenverordnung. Das Saatgutverkehrsgesetz soll sicherstellen, dass dem Handel hochwertiges Saatgut guter Sorten zur Verfügung steht. Die Sorten müssen in einen Sortenkatalog eingetragen werden. In Europa darf nur Saatgut von Sorten in den Handel, die im EU-Sortenkatalog eingetragen sind, in Deutschland gibt es die Sortenliste des Bundessortenamtes. Bei der Erhaltung von Sorten oder bei kleinen Anbauflächen können Ausnahmen gelten.

Grundlage für die Aufnahme in die Sortenliste bzw. in den Katalog ist die Sortenprüfung (nach den DUS-Kriterien) und der sogenannte landeskulturelle Wert (siehe oben). Doch viele existierende und lokal angepasste Sorten sind nicht im EU-Sortenkatalog aufgenommen oder wurden gestrichen, da sie nicht auf wirtschaftlichen Höchstertrag ausgerichtet sind – viele andere positive Eigenschaften wurden lange ignoriert.

Viele Sorten werden auch wegen der hohen anfallenden Gebühren und der kostspieligen Erhaltungszucht nicht als Sorte angemeldet. Eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung einer Sorte ist ihre Einheitlichkeit. Genau diese widerspricht aber den Forderungen nach Vielfalt, die für unterschiedliche Bodentypen, Nähstoffbedingungen, Bedürfnisse der Verbraucher, aber auch angesichts der sich ändernden klimatischen Bedingungen notwendig ist.

Den Rahmen für die europäische Gesetzgebung bildet ein internationales Übereinkommen, welches 1961 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ins Leben gerufen wurde - das UPOV-Übereinkommen (Union internationale pour la protection des obtentions végétales, mehr...). Jedes Land, das diese Vereinbarung unterzeichnet, verpflichtet sich, die Kernelemente in nationales Recht umzusetzen.

Das Übereinkommen und die Saatgutgesetzgebung befördern die Kommerzialisierung der Züchtung. Die Entlohnung der Züchtungsarbeit erfolgt in Form von Nachbaugebühren, bei Gentechnik-Pflanzen durch die Erhebung von Patentgebühren. Die Kehrseite der Medaille: die Landwirte sind zunehmend abhängig von den Züchtungsergebnissen anderer und müssen dafür jährlich Lizenzgebühren bezahlen.

Übereinkommen und Gesetze

UPOV-Übereinkommen
Anfang der 1960er wurde das sogenannten UPOV-Übereinkommen (Union internationale pour la protection des obtentions végétales) geschaffen. Es begründeten den internationalen Sortenschutz, eine besondere Form geistigen Eigentums auf Nutzpflanzensorten. Als das Übereinkommen 1968 erstmals in Kraft trat, beteiligten sich drei Länder. Seit dem wurde die Konvention mehrfach überarbeitet (1972, 1978 und 1991). Die teils stark abweichenden Varianten des Abkommens werden als UPOVI, II und III bezeichnet. Entscheidende Rahmenbedingung für die Beitrittsländer ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Übereinkommens. Die Europäische Union hat das UPOV91 ratifiziert. Inzwischen ist die Konvention von 80 Ländern unterzeichnet. Die Länder verpflichten sich, die im Abkommen enthaltenen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind dazu angehalten, den Züchtern exklusive Eigentumsrechte zuzusichern - oft zu Lasten der Landwirte.

EU-Saatgutrecht
Das EU-Saatgutrecht umfasst derzeit 12 Richtlinien (Futterpflanzen, Getreide, Gemeinsamer Sortenkatalog, Rüben, Gemüse, Saatkartoffeln, Ölpflanzen, Wein, Zierpflanzen, Vermehrungsmaterial außer Saatgut, Obstbäume/Reiser, Forstmaterial). Diese müssen laut EU-Gesetzgebung in nationales Recht der Mitgliedsaaten umgesetzt werden.

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
Das SaatG regelt das Verwenden von Saatgut in Deutschland. Es schreibt vor, dass für eine  kommerzielle Nutzung von Saatgut in Deutschland nur Sorten angebaut werden dürfen, die im hiesigen oder im EU-Sortenkatalog eingetragen sind. Das Bundessortenamt, eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt hierfür eine beschreibende Sortenliste zu den Kulturen heraus.

Aktionen/ Kampagnen:

Bantam-Mais:
"Wo Bantam steht wächst keine Gentechnik". So lautet der Slogan eines Projektes der Zukunftsstifung Landwirschaft Berlin. Denn laut Gentechnikrecht gilt beim Anbau von gentechnikfreiem Mais wie Bantam eine besondere Informationspflicht für den, der Gentechnik-Mais anbaut. Zwar ist der Anbau von Gentechnik-Mais in Deutschland derzeit verboten. Das kann sich jedoch jederzeit ändern. 
www.bantam-mais.de

Saatgutkampagne:
Das Ziel der Saatgutkampagne ist es, die Verfügbarkeit und Nutzung von bäuerlichem Saatgut zu fördern. Auf der politischen Ebene verlangt das vor allem eine kritische Auseinandersetzung mit der geplanten Verschärfung der EU-Saatgutgesetzgebung.
http://www.saatgutkampagne.org

Freiheit für die Vielfalt:
Diese Kampagne begleitet seit Dezember 2013 den Prozess der geplanten Änderung der EU-Saatgutverordnung mit unterschiedlichen Aktionen an verschiedenen Orten des Landes. Die Forderung geht hin zu einer Saatgutverordnung, die sich für mehr Vielfalt beim Saatgut stark macht.
www.saveourseeds.org/vielfalt.html

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK