Da der Schutz des Honigs vor Verunreinigung durch Gentechnik nicht gewährleistet
ist, haben sich Imker nun an die Gerichte gewandt. Durch Gerichtsverfahren soll
erreicht werden, dass der Gen-Mais MON 810 nicht mehr angebaut werden darf.
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Da der Schutz des Honigs vor Verunreinigung durch Gentechnik nicht gewährleistet
ist, haben sich Imker nun an die Gerichte gewandt. Durch Gerichtsverfahren soll
erreicht werden, dass der Gen-Mais MON 810 nicht mehr angebaut werden darf.