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09.02.2026
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen den Anbau gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, in ihrem Land verbieten. Diese sogenannte Opt out-Regelung sei weder unverhältnismäßig, noch behindere sie den freien Warenverkehr, entschied der Europäische Gerichtshof vergangene Woche. Italien durfte es also untersagen, auf seinem Gebiet den Gentechnik-Mais MON 810 zu säen. Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) könnte das Urteil bald nicht mehr betreffen. Denn die geplante europäische NGT-Verordnung sieht keine solche Ausstiegsklausel vor.
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