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01.07.2026
Der krebskranke Amerikaner John Durnell kann sich im Schadenersatzprozess gegen den Chemiekonzern Bayer nicht mehr darauf berufen, dass der auf der Packung seines glyphosathaltigen Spritzmittels Roundup nicht vor dessen Gefahren gewarnt hat. Das entschied vergangene Woche das höchste US-Gericht, der Supreme Court, in einem Grundsatzurteil. Da die nationale US-Umweltbehörde Roundup für ungefährlich hält, könnten auch einzelne US-Bundesstaaten in ihren Gesetzen keine Warnhinweise verlangen, urteilten die Richter mit sieben zu zwei Stimmen. Bundesrecht gehe vor.
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