Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt sich erstmals öffentlich der Diskussion um Abstandsregelungen von Feldern mit Gentechnikpflanzen zu Naturschutzgebieten. Bislang gibt es keinen rechtlich verbindlichen Mindestabstand, dafür aber eine ganze Reihe offener rechtlicher Fragen. Der NABU und andere Umweltschutzverbänden fordern einen Abstand von 1000 Metern zu Genmais-Feldern, um Gefährdungen von Flora und Fauna der Schutzgebiete vorzubeugen. In einem Interview sagt Ulrike Middelhoff vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): "Tausend Meter stellen den Prüfradius dar, innerhalb dessen genauer hingesehen werden muss."
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