Auch wenn den betroffenen Landwirt keine Schuld trifft – bestellte Felder, die im Verdacht stehen, mit gentechnisch verändertem Saatgut kontaminiert zu sein, müssen untergepflügt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel gerade entschieden. Es wies eine Klage Melchior von Bodenhausens aus Niedergandern dagegen ab.
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