Diese Bemerkung konnte sich Enno Bommel dann doch nicht verkneifen: "Es geht um Schadenersatz, nicht um eine Strafe." Damit wies der Vorsitzende der 11. Zivilkammer am Landgericht Magdeburg am Donnerstag zum Auftakt des Prozesses um die Zerstörung eines Genweizen-Versuchsfeldes in Gatersleben die Forderung des Leibniz-Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) als zu hoch zurück. 245000 Euro will das IPK von sechs Gentechnik-Gegnern haben. "Wir zweifeln nicht, dass Schaden entstanden ist, aber wir zweifeln an der Höhe", sagte der Richter.
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