Das EU-Recht ermöglicht das Errichten von verbindlich gentechnikfreien Regionen. Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, welches von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben wurde. Die in einer Bundestagsdebatte laut gewordene gegenteilige Meinung u.a. von CDU/CSU-Fraktion ist somit widerlegt. Die Juristen entwickelten dafür gleich mehrere Szenarien. Grundstücksbesitzer haben das Recht, den Anbau zu verbieten. Die Festlegung naturschutzrechtlicher Anforderungen in solchen Gebieten ist nach EU-Recht den Mitgliedstaaten überlassen. Der Bundesgesetzgeber kann durch Änderung des Gentechnikgesetzes die Festsetzung verbindlicher gentechnikfreier Gebiete zum Schutz benachbarter Betriebe vor Verunreinigungen durch GVO ermöglichen (Koexistenz). Zum Beispiel zur Gewährleistung der Erzeugung von Lebensmitteln, die das Bundes-Logo "Ohne Gentechnik" tragen. Notwendig sind dafür entsprechende Änderung des nationalen Gentechnik-Gesetzes.
Schon jetzt sind es 30.000 Landwirte, die auf freiwilliger Basis auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten. Eine Mio. ha Ackerfläche zählen die gentechnikfreien Zonen.