Morgen steht ein Höhepunkt im Prozess um das Gießener Gen-Gerstefeld bevor. Denn morgen ist der Hauptzeuge, Versuchschef und Uni-Vizepräsident Prof. Kogel, geladen. Außerdem kommen der Sachbearbeiter der Überwachungsbehörde und ein Zivilfahnder der Gießener Polizei. Im Strafprozess soll in 2. Instanz geklärt werden, ob für die 'Feldbefreier' ein zu rechtfertigender Notstand vorlag. In diesem Fall ist nach § 34 im Strafgesetzbuch, eine sonst strafbare Handlung erlaubt, wenn nur so eine Gefahr abgewendet werden konnte. Zu allen Aspekten können Fragen gestellt werden. So ist mit einer intensiven Überprüfung der Frage zu rechnen, inwieweit der Gentechnikversuch rechtmäßig genehmigt und verlaufen ist und ob von ihm Gefahren ausgingen, die das Entfernen der Versuchspflanzen notwendig gemacht haben.
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