Der Bioimker Michael Grolm muss in Haft bleiben. Der Gentechnikgegner hatte sich dafür entschieden, statt 1000 Euro Strafe zu zahlen, zwei Tage Haft abzusitzen. Nun sitzt er schon seit dem 27. August, weil er sich weigert, einen Offenbarungseid zu leisten. Grolms Anwalt hatte letzte Woche seine Entlassung beantragt, weil ihm die zweiwöchige Haft als unverhältnismäßig für die eigentliche Tat erschien. Grolm hatte 2007 ein Gentechnik-Maisfeld zerstört. Das Erfurter Landgericht wies den Antrag auf Freilassung am Dienstag zurück.
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