Ein promovierter Biologe hat in Colmar auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Forschungsinstituts 70 genmanipulierte Weinreben abgeschnitten. Er wollte mit der Tat die öffentliche Diskussion anregen, so die Begründung. Am Mittwoch stand er vor dem Verwaltungsgericht. Das Institut klagt den Biologen der Zerstörung einer vierjährigen "Forschungsarbeit" an und machte einen Millionenschaden geltend. Nun hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass der Freilandversuch in Colmar illegal war. So besteht für den Biologen nun Hoffnung auf eine milde Strafe.
Erforscht werden sollte ein Virus, das auf Weinreben die Reisigkrankheit überträgt. Die Krankheit ist für Weinreben zwar gefährlich aber derzeit dient sie als Bestandsregulator. Denn wegen der Weinüberproduktion zahlt die EU seit zwei Jahren für die Beseitigung von 400 000 Hektar Weinreben in Europa. Die Winzer im Elsaß sehen daher keine Notwendigkeit, die Reisigkrankheit mit solchem Aufwand zu bekämpfen.