Nachdem bekannt wurde, dass verunreinigtes Raps-Saatgut ausgebracht wurde, klagten Bioland und BUND zum Schutz der Landwirte und Imker, sowie zur Wahrung des allgemeinen Informationsrechtes erfolgreich. Das Land Schleswig-Holstein wurde im September zur Offenlegung der Gentechnik-Raps-Felder verurteilt. Das zuständige Ministerium weigerte sich, der Auflage nachzugehen und beantragte die Zulassung einer Berufung, die vom Oberverwaltungsgericht Schleswig nun abgelehnt wurde. Jetzt muss das Landwirtschaftsministerium die verunreinigten Felder offenlegen. Um weiteren Verunreinigungen vorzubeugen, wäre eine sofortige Offenlegung nötig gewesen. Raps kreuzt sehr leicht mit artverwandten Pflanzen aus und die Samen sind im Boden lange keimfähig. Besonders betroffen sind Biolandwirte und Imker, denn eine Verunreinigung ihrer Produkte ist nicht zulässig. Sie können ihr Produkte gegebenenfalls nicht mehr verkaufen.
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