rapsfeld
Raps kreuzt sich leicht aus, die Samen können bis zu 10 Jahre im Boden keimfähig bleiben. (Foto: Simone Knorr)

Mecklenburg-Vorpommern muß Gentechnik-Standorte offen legen

26.02.2010

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat gestern entschieden, dass die Standorte von Ackerflächen, auf denen versehentlich Gentechnik-Raps angebaut worden ist, öffentlich gemacht werden müssen. Vorausgegangen war eine Klage des Anbauverbandes Bioland mit Unterstützung von Greenpeace gegen das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern. Sie hatten geklagt, weil im Jahr 2007 die Aussaat von insgesamt 1500 Hektar illegal gentechnisch verunreinigtem Raps in Norddeutschland erfolgt war. Die Behörden hatten sich unter Berufung auf den Datenschutz geweigert, die Standorte zu nennen. Auch gegen die Landwirtschaftsministerien der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen klagten Bioland und Greenpeace erfolgreich, dort wurden die Länder schon im September 2009 zur Offenlegung der Flächen angehalten. Nun fordert Greenpeace auch die Offenlegung der Flächen, die mit gentechnisch verunreinigtem Mais bepflanzt wurden. Aus einer Übersicht von Bioland und Greenpeace geht hervor, dass ein Umgang mit Funden von gentechnischen Verunreinigungen im Maissaatgut nicht im Sinne des Umweltinformationsgesetzes erfolgt. Teils existieren nicht einmal Informationen zum Verbleib des verunreinigten Saatgutes.

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