Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Gentechnik: Nein nicht nur zu Amflora!

Mit einem riesigen "Nein" am Brandenburger Tor protestierten 500 Greenpeace-Aktivisten gegen den Einsatz von Gentechnik-Pflanzen. Auf einer Fläche von 40 mal 20 Metern aßen sie gentechnikfreie Kartoffelgerichte als Symbol zur überwiegend ablehnenden Haltung der Verbraucher zur Agro-Gentechnik. Gentechnik im Essen und auf dem Feld ist teuer und riskant. Trotzdem setzt sich Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) für den Anbau der Amflora, einer antibiotika-resistenten Gentechnik-Kartoffel in Deutschland ein. Die Förderung von Amflora ist sogar explizit im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten. Die Kartoffel ist vornehmlich zur Stärkeproduktion entwickelt worden, Verunreinigungen bei Speisekartoffeln können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Hauptproblem der Amflora ist die mögliche Ausbildung von Resistenzen bei Bakterien, die auch beim Menschen Probleme bereiten und gegen die es in der Humanmedizin ohnehin wenige Mittel gibt. Es gibt Kartoffel-Alternativen mit den gleichen gewünschten Stärkeeigenschaften ohne Risiko, z.B. die klassisch gezüchtete Kartoffel der Emsland Group, dem deutschen Kartoffelstärkeproduzent und EUROPLANT. Doch unabhängig vom kommerziellen Anbau existiert in Deutschland schon seit einigen Jahren der Versuchsanbau mit Amflora. Schon dabei sind einige Fragen offen, die die Partei die Linke in Form einer kleinen Anfrage an den Bundestag zusammengetragen hat. Wo wird wie viel angebaut und warum sind Freisetzungsanträge zurückgezogen worden? Wie hoch war die Ernte und was ist mit ihr passiert? Wie steht es um die Sicherheitsauflagen und deren Kontrolle? Eine Antwort auf all diese Fragen ist die Regierung noch schuldig. Interessant ist auch die Antwort des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf eine Anfrage bezüglich des mehr als fragwürdigen Forschungszieles zur Gewinnung von kommerziellem Pflanzgut für eine nicht zugelassene Sorte. Weder im Gentechnikgesetz noch in den relevanten Richtlinien wäre ein solches Forschungsziel unzulässig, so das Bundesministerium. Eine sich daraus ergebende und noch offene Frage: Wo liegt der Unterschied von Versuchsanbau zu kommerziellem Anbau?

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK