Ein vom Saatgutskandal betroffener Landwirt in Baden-Württemberg muss seine gesamten Mais-Pflanzen vernichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe verkündet. Der Betroffene hatte einen Eilantrag gestellt, weil er der Meinung ist, dass die Vernichtung bei einer Verunreinigung unter 0,1 Prozent unverhältnismäßig sei. Die Richter argumentierten dagegen: Mit der Blüte bestehe die Gefahr einer unkontrollierten Verbreitung der gentechnisch veränderten Organismen und damit gebe es unabsehbare Folgen für die Umwelt.
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