Am Mittwochmorgen wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Gentechnikgesetz erwartet. Gegenstand der Klage des Landes Sachsen-Anhalt ist die Überprüfung der Vereinbarkeit des Gentechnikgesetzes mit dem Grundgesetz. Dem Land Sachsen-Anhalt geht es offensichtlich um die Durchsetzung von Industrie-Interessen: Landwirte, die Gentechnik-Pflanzen anbauen, sollen mehr Rechte bekommen, denn mit dem jetzigen Gesetz sei die Berufsfreiheit und der Eigentumsschutz der Gentechnik-Landwirte gefährdet. Im Visier der Kläger stehen sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen. Dabei strapaziert das Gentechnikgesetz bereits jetzt gentechnikfrei wirtschaftende Bauern, Gärtner, Saatguterzeuger und Imker. Sie werden einseitig mit den Kosten für die Vorsorge der Verunreinigung belastet. Ohne Standortregister wäre ein Schutz vor der Gentechnik-Landwirtschaft nicht möglich.
Am 7. Dezember wird vor dem Europäischen Gerichtshof ein weiterer Fall behandelt, der wichtige Fragen zur Gentechnik klären soll. Imker, die Pollen des Gentechnik-Mais MON810 in ihrem Honig fanden, hatten Klage eingereicht. Sie konnten ihren Honig nicht mehr verkaufen, weil es für MON810-Pollen keine Zulassung als Lebensmittel gibt. Dieser Fall wird grundsätzlich klären, ob Lebensmittelerzeuger ein Recht auf Schutz vor der Verunreinigung von gentechnisch veränderten Organismen haben.