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Vernichtung des mit Gentechnik verunreinigten Saatguts war rechtens

Die von der Bayerischen Regierung angeordnete Vernichtung des mit Gentechnik verunreinigten Saatguts im Frühjahr letzten Jahres war rechtens. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Augsburg. Mehrere Landwirte hatten geklagt und sich Schadensersatz erhofft, weil sie das Saatgut, das mit dem gentechnisch verändertem Mais NK 603 verunreinigt war, unwissentlich aussäten. Der Anbau verstieß aber dennoch gegen das Gentechnikgesetz, so das Verwaltungsgericht. Denn der NK 603 ist zum Anbau in der EU nicht zugelassen. Somit ist ungeklärt, welche Gefahren von dem in freier Natur wachsenden Gentechnik-Mais ausgehen.

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