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Rapssaatgut in Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg gentechnikfrei

In den Bundesländern Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg sind in den Saatgutproben keine Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) festgestellt worden. Baden-Württemberg hat 60, Schleswig-Holstein 88 Saatgutproben vor der Aussaat entnommen und getestet. Der Anbau von Gentechnik-Raps ist in der EU verboten und es herrscht Nulltoleranz. Mit GVO verunreinigtes Saatgut darf nicht verwendet werden. Es ist daher wichtig, dass die Beprobung und die Übermittlung der Information rechtzeitig erfolgt, um Rückholaktionen vorzubeugen. Für die Saatgutreinheit sind die Saatguterzeuger verantwortlich, die Beprobung wird von den zuständigen Ämtern der einzelnen Bundesländer durchgeführt.

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