Heute ist ein Antrag der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt worden, das Gentechnikgesetz im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom November letzten Jahres zu ändern. Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und FDP dagegen gestimmt. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, den Vorrang für Verbraucherinteressen im Gentechnikrecht zu verankern. Denn das BVG hatte im November letzten Jahres in einem Urteil das Gentechnikgesetz bestätigt und betont, dass die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen geschützt werden müssen. Das Vorsorgeprinzip könnte dafür noch strenger vom Gesetzgeber im Gentechnikrecht verankert werden, so die Richter.
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