Deutsche Imker können sich relativ sicher sein, dass es für sie kein Problem mit gentechnisch verändertem Pollen im Honig gibt. Wie der Verein Mellifera berichtet, sind aufwendige Analysen des Honigs nicht erforderlich, wenn es im Flugradius der Bienen keinen Gentechnik-Anbau gibt. Da der Anbau des MON 810 im Moment in Deutschland verboten ist und die Gentechnik-Kartoffel Amflora nur an einem Standort angebaut wird, ist die Verunreinigung von Honig mit Gentechnik sehr unwahrscheinlich. Zur Sicherheit können Imker im öffentlichen Standortregister prüfen, ob im Flugradius der Bienen zum Beispiel Versuchsanbau stattfindet. Der Verein Mellifera hat von seinen Anwälten eine Lieferantenerklärung für Imker verfasst, weil einige Imker bereits Forderungen vom Handel bekommen hätten, die Gentechnikfreiheit nachzuweisen.
Sind Pollen im Honig zu finden, für die eine „vollumfängliche Lebensmittelzulassung“ vorliegt, muss dies auf dem Produkt gekennzeichnet sein. Laut Mellifera geht das Verbraucherministerium davon aus, dass der Anteil des Pollens auf den Gesamtpollengehalt bezogen wird. Dabei gilt der Grenzwert von 0,9%. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Liste mit allen in der EU als Lebensmittel zugelassenen GVO veröffentlicht.
Nach Einschätzung des Bundesministeriums sowie den verantwortlichen Stellen innerhalb der EU wird es für Pollen bei gentechnikfreiem Honig keine Kennzeichnung geben.