Das oberste Verwaltungsgericht hat das von der französischen Regierung 2008 verhängte MON-810-Anbau-Verbot aufgehoben. Es folgte damit der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs, das im September befand, dass das Verbot auf einer falschen Rechtsgrundlage verhängt wurde. Das französische Agrarministerium habe nicht beweisen können, dass durch den Gentech-Mais ein spezielles Risiko für die Gesundheit und Natur bestehe. Die Regierung will dennoch an dem Verbot festhalten und kündigt sogleich an, alle Möglichkeiten zu prüfen, den Anbau des gentechnisch veränderten Mais weiterhin zu verbieten. Der Anbau des MON 810 sei nach wie vor mit Unsicherheiten verbunden, teilten das Landwirtschafts- und das Umweltministerium in einer Presserklärung mit. Neuere Studien werfen Fragen der Umweltverträglichkeit auf, so die Minister.
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