Imker fordern die Behörden in einem gemeinsamen Positionspapier auf, sich für die Saatgutreinheit einzusetzen. Sie appellieren an die Justiz, mit Gentechnik verunreinigte Pflanzen in jedem Fall umpflügen zu lassen. Bleiben die Pflanzen auf dem Acker, kann der Honig durch verunreinigte Pollen seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Abfallprodukt werden. Am 29. Februar wird das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Fall entscheiden, bei dem ein Bauer versehentlich gentechnisch verunreinigtes Raps-Saatgut ausgebracht hatte, für das in Europa keine Anbau-Zulassung vorliegt. Bisher herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Felder umgebrochen werden müssen, weil es sich um Pflanzen handelt, für die keine Genehmigung vorliegt oder ob das Umbrechen erspart bleiben soll, weil das Ausbringen in Unwissenheit des Landwirtes geschehen ist. Das kommende Urteil soll Klarheit schaffen und ist für die Imker von enormer Tragweite. Es geht um den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei und die Wahlfreiheit des Verbrauchers. Die geltende Nulltoleranz dürfe nicht aufgeweicht werden, so die Imker.
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