Diesen Freitag stimmt der EU-Umweltministerrat über neue Regeln im EU-Gentechnik-Recht ab. Offensichtlich sind jedoch zu viele Staaten mit dem aktuellen Vorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft unzufrieden. Anfang des Jahres hatte diese einen Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass einzelne Länder sich direkt mit den antragstellenden Unternehmen über ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen einigen können. Eine weitere Möglichkeit des Anbauverbots sollen die Länder demnach bekommen, indem sie spezifische Gründe anführen, die jedoch nicht der Risikoabschätzung durch die EFSA widersprechen. Dadurch wäre ein Verbot rechtlich nur schwer haltbar.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission einen Vorschlag zur neuen Gentechnik-Gesetzgebung vorgelegt, der deutliche Mängel aufwies. Im Sommer letzten Jahres wurde im EU-Parlament daraufhin ein Vorschlag abgestimmt, der den Mitgliedsstaaten eine rechtssichere Möglichkeit für ein Anbauverbot im eigenen Land einräumen würde.
Der neue Vorschlag der Dänen stößt bei Umweltverbänden auf Kritik, da er den Unternehmen viel Macht im Zulassungsprozess einräumt und befürchtet wird, dass Mitgliedsstaaten einer generellen EU-Zulassung von GVO künftig schneller zustimmen.