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Mecklenburg: Aktivisten bleiben straffrei

Zwei Aktivisten, die vor drei Jahren einen Feldversuch mit Gentechnik-Kartoffeln des Konzerns BASF manipulierten, müssen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr fürchten. Laut eines Agenturberichts hat die Staatsanwaltschaft ihre Einwände gegen einen früheren Freispruch zurückgezogen.

Die beiden Gentechnik-Gegner hatten im Frühjahr 2009 auf einem Experimentierfeld bei Bütow im heutigen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, auf dem die gentechnisch veränderte Kartoffel „Amflora“ wuchs, Bio-Kartoffeln ausgebracht. Dafür wurden sie vom Amtsgericht Waren wegen Nötigung zu einer Strafe von 300 bzw. 200 Euro verurteilt. Nach ihrer Berufung kassierte das Landgericht Neubrandenburg das Urteil allerdings, weil "keine Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Ackers" vorgelegen habe.

Gegen diese Entscheidung erhob anschließend die Staatsanwaltschaft Einspruch, den sie nun aber zurückgezogen hat. Damit endet für die Gentechnik-Gegner zumindest das strafrechtliche Nachspiel ihrer Aktion. BASF könnte noch auf Schadensersatz pochen. Der Konzern hat seine Gentechniksparte Anfang des Jahres in die USA verlegt, da „in weiten Teilen Europas immer noch die entsprechende Akzeptanz bei der Mehrheit der Verbraucher, Landwirte und Politiker“ fehle.

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