In Sachsen-Anhalt darf gentechnisch veränderter Weizen zu Forschungszwecken freigesetzt werden. Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beschlossen. Trotz rechtlicher Bedenken soll der Gentechnik-Versuch auf einer Fläche von 10.000 Quadratmetern stattfinden. Verschiedene Organisationen hatten kritisiert, wichtige Unterlagen seien nicht eingereicht und der Gentech-Weizen nicht ausreichend auf Gesundheitsrisiken geprüft worden.
Beantragt hat das Experiment das Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK). Bis 2014 wird der Freilandversuch im Schaugarten Üplingen (Ausleben) laufen. Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen fürchten, es könnte zu gentechnischen Verunreinigungen benachbarter Flächen kommen – und das trotz der aus ihrer Sicht ungeklärten Sicherheitsfrage.
Erst vor zwei Wochen hatte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in einem Brief an Agrarministerin Ilse Aigner auf diese Versäumnisse hingewiesen: „Der komplexe Eingriff in die inhaltliche Zusammensetzung des GV-Speiseweizens und mögliche Veränderungen des Stoffwechsels sind nicht untersucht worden, obwohl es Hinweise darauf gibt. Es fanden auch keine Fütterungstests statt.“ Eine Anwältin hatte die Genehmigung des Versuchs wegen der mangelnden Prüfung des Weizens als „rechtswidrig“ bezeichnet.