Honig
Honig kann leicht durch Gentech-Pollen verunreinigt werden

EU-Pläne zu Gentechnik-Honig „rechtswidrig“

23.04.2013

Die Europäische Kommission plant, pflanzlichen Pollen in Honig neu zu definieren. Bisher gilt er als Zutat, nach dem Willen Brüssels soll er künftig jedoch als „natürlicher Bestandteil“ eingestuft werden. Auch Honig, der Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, dürfte dann ohne Kennzeichnung verkauft werden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verhindert dies bislang. Doch die Erfolgschancen der Kommission stehen schlechter als bislang angenommen: die EU-Richter würden das Vorhaben wohl nicht durchgehen lassen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von Rechtsexperten des EU-Ministerrats, das dem Informationsdienst Gentechnik vorliegt.

Darin heißt es, die Absicht der Kommissare gebe „Anlass zu Bedenken“. Denn die Auslegung des Gerichtshofs, dass Pollen eine Zutat des Honigs sei, dürfe nicht einfach umgangen werden. Sollten Mitgliedsstaaten und Parlament einer Änderung der Honig-Richtlinie zustimmen und es in der Folge zu einem Rechtsstreit kommen, würde dieser „vermutlich damit enden, dass sie für rechtswidrig befunden würde“, so der der juristische Dienst des Ministerrats. Die Richter würden die Ausnahme für Gentechnik-Pollen wohl kassieren und dies damit begründen, dass sie „dem Ziel des Schutzes der menschlichen Gesundheit zuwiderläuft“, so die Sachverständigen

Im Jahr 2011 hatten die Richter des EuGH geurteilt, dass der Pollen eine Zutat des Honigs sei, weil er durch die Sammelleistung der Bienen, aber auch durch das Schleudern des Honigs, also die Aktivität des Imkers, ins Enderzeugnis gelangt. Ein Honig, der Gentechnik-Pollen enthält, gilt daher bislang als Lebensmittel aus Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Folglich darf ein solcher Honig nur verkauft werden, wenn er zuvor von den für Gentechnik zuständigen Behörden geprüft und zugelassen wurde. Für Imker war dieser Gerichtsentscheid ein großer Erfolg. Sie fürchten, dass er durch den Vorschlag der Kommission, Pollen nicht länger als Zutat anzusehen, ausgehebelt würde – und Honig mit Gentechnik-Bestandteilen ohne entsprechende Hinweise in den Regalen der Geschäfte stehen dürfte.

Diese Einschätzung teilen die Sachverständigen des juristischen Diensts. Zwar müsste der Gentech-Honig ihrer Auffassung nach auch dann geprüft und zugelassen werden, wenn sich die Kommission damit durchsetzen würde, den Pollen als „natürlichen Bestandteil“ zu definieren. Aber eine Gentechnik-Kennzeichnung wäre nicht mehr nötig, weil der Pollen weniger als 0,9 Prozent des Honigs ausmacht – und erst ab dieser Grenze gilt die Kennzeichnungspflicht für Gentechnik-Bestandteile. Aus dem garantierten Ladenhüter Gentechnik-Honig würde ein „normales“ Produkt.

Ob es soweit kommt, ist aber noch nicht klar. Sofern die Kommission die Gründe, die sie für ihren Vorschlag angibt, nicht „erheblich“ ändere, würde der Plan in einem Verfahren wohl gekippt, resümieren die Rechtsexperten. Das dürfte insbesondere die Imker freuen. Sie engagieren sich teils seit Jahren gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Ihr „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik“ wurde am Freitag in Freiburg mit dem Allmende-Preis der Kant-Stiftung gewürdigt. [dh]

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