Felder, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen, die nicht zum Anbau in der EU zugelassen sind, müssen auch weiterhin unterpflügt und restliches Saatgut beseitigt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies am Freitag die Klage eines Landwirts aus Oberbayern ab. Die Bezirksregierung hatte ihn dazu verpflichtet, ein Maisfeld umzubrechen, das mit nicht-genehmigten Gentechnik-Sorten verunreinigt war.
Die Richter bestätigten nun die Entscheidung der oberbayerischen Regierung. Auch bei nur geringfügigen Verunreinigungen sei laut deutschem Gentechnik-Recht die Vernichtung der Pflanzen nötig. Nach Auffassung des Gerichts sind solche Kontaminationen auch künftig nicht auszuschließen, „weil gentechnisch verändertes Maissaatgut weiterhin hergestellt werde, außerhalb Europas weit verbreitet sei und Unachtsamkeiten beim Umgang hiermit nicht auszuschließen seien.“ [dh]