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EU-Parlamentarier: Gentechnik-Honig nur mit Kennzeichnung

Eine gute Nachricht für Imker und Verbraucher: Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, soll nicht ohne Kennzeichnung verkauft werden dürfen. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments lehnte einen anderslautenden Vorschlag der Europäischen Kommission ab. Die Entscheidung muss noch von den übrigen Parlamentsabgeordneten gebilligt werden.

Im Jahr 2011 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union geurteilt, dass Honig nicht verkauft werden darf, wenn er Pollen von Gentechnik-Mais oder anderen transgenen Pflanzen enthält. Und schon gar nicht ohne Kennzeichnung. Denn der Pollen sei eine Zutat - und der Honig damit ein Lebensmittel aus Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Daraufhin versuchte die EU-Kommission, das Urteil zu umgehen, indem sie Pollen als natürlichen Bestandteil von Honig definieren wollte – damit müsste auch Gentech-Pollen in Honig nicht gekennzeichnet werden. Diesen Plänen erteilte der Umweltausschuss des Parlaments nun eine Absage.

Die Grünen im EU-Parlament begrüßten diese Entscheidung. Der „heuchlerische Vorschlag“ der Kommission hätte das Urteil der Europarichter „auf den Kopf gestellt“, so der umweltpolitische Sprecher Bart Staes. Da immer mehr Honig aus Ländern importiert werde, in denen auch Gentechnik-Pflanzen wachsen, müssten die Verbraucher zumindest informiert werden, welchen Pollen ihr Honig enthalte, sagte der Belgier. Auch der deutsche EU-Parlamentarier Martin Häusling freute sich über das Votum. Er betonte, Imker bräuchten „Unterstützung, um ihre auf Qualität und Reinheit basierenden Produkte weiter herstellen zu können.“ Das müsse auch die Kommission bei ihren künftigen Vorschlägen beachten. [dh]

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