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Bangladesch: Startschuss für Gentechnik-Aubergine

In Bangladesch – als erstem Staat weltweit - wurde der Anbau der umstrittenen Gentechnik-Aubergine Bt Brinjal eingeleitet. Laut Medienberichten hat das nationale Agrarforschungsinstitut BARI Setzlinge an 20 Landwirte in vier Regionen verteilt. Auf dem Markt soll die gentechnisch veränderte Auberginen-Sorte jedoch noch nicht verkauft werden.

Die Gentechnik-Aubergine ist mit der Eigenschaft ausgestattet, ein Insektizid zu produzieren, das sie unschädlich gegen den Auberginenfruchtbohrer macht. Die Entwickler versprechen sich eine Reduktion von Spritzmitteln. Dafür wurde ein Gen aus dem Bakterium Bacillus thuringensis in vier lokale Sorten eingebaut. Das pflanzeneigene Gift wirkt jedoch nur gegen diesen einen Schädling, gegen andere Schädlinge und Krankheiten ist die Gentechnik-Aubergine trotzdem nicht gewappnet. Dies räumt auch der Generaldirektor von BARI, Dr. Rafiqul Islam Mandal ein. Erfahrungswerte mit derart gentechnisch veränderten Bt-Pflanzen haben gezeigt, dass sich in absehbarer Zeit Resistenzen bei den Schädlingen entwickeln, das pflanzeneigene Gift nicht mehr wirkt und zusätzlich zur Spritze gegriffen werden muss.

Entwickelt wurde die Gentechnik-Aubergine von Bangladeschs Agrarforschungsinstitut BARI mit der Absicht, damit einen Beitrag zur Ernährungssicherheit der Bevölkerung zu leisten. Fakt ist, dass die gentechnisch veränderten Sorten keinen Mehrwert in puncto Qualität, Geschmack und Ernährungswert haben. Bedenken seitens Agrarexperten, Umweltschützern und Verbrauchern überwiegen. Eine neuseeländische Studie aus dem Jahr 2010 von Dr. Lou Gallagher lieferte Hinweise auf ernsthafte gesundheitliche Risiken für Verbraucher. In nur 90 Tagen erlitten mit Bt-Auberginen gefütterte Ratten toxische Schäden an der Leber, zeigten Funktionsänderungen des Immunsystems und Gewichtsreduktion der Eierstöcke. In Indien und auf den Philippinen wurde der Anbau von Bt Brinjal aufgrund der Sicherheitsbedenken verboten.

In Bangladesch existieren derzeit weder Richtlinien zur Biologischen Sicherheit noch zum Schutz der Biodiversität. Es gibt keine gesetzlich legitimierte Einrichtung, welche die Produktion und den Vertrieb von Gentechnik-Produkten regelt und auch keine Kennzeichnungsregelungen. [keh]

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